Und jetzt mal das Positive

Christof Siemes für DIE ZEIT

Christof Siemes hat in der  Zeit N° 47 / 2017 sehr klar und sehr verständlich dargelegt, worum es eigentlich geht: Nicht um mich, sondern um die Pressefreiheit in Deutschland. Hier ist der Artikel:

Vor dem Gesetz

Warum die preisgekrönte Investigativjournalistin Petra Reski über die Mafia nur noch in Romanform schreibt

VON CHRISTOF SIEMES

»Ich fürchte mich nicht vor der Mafia, sondern vor der Feigheit der Anständigen«, heißt es in Bei aller Liebe, Petra Reskis jüngstem Roman über die Umtriebe der Mafia in Italien und Deutschland. Was sie im Buch einer fiktiven Staatsanwältin in den Mund legt, könnte die preisgekrönte Autorin mit Fug und Recht auch von sich selbst sagen. Seit Jahren beschäftigt sie sich in Sachbüchern, Zeitungsartikeln (auch für die ZEIT) und Romanen mit den Verbrechen von Cosa Nostra und Co.; zeitweise konnte sie nur unter Polizeischutz öffentlich auftreten. Doch die meisten Probleme hat sie bei ihrer verdienstvollen Arbeit zurzeit nicht mit irgendwelchen finsteren Gestalten, sondern mit den Feinheiten der deutschen und internationalen Rechtsprechung sowie einem prominenten Verleger aus Berlin.

Vor zwei Wochen hat das Landgericht Hamburg das jüngste Urteil in einer Reihe von Prozessen gefällt, in die Petra Reski seit Jahren verwickelt ist. Diesmal hatte sie selbst geklagt – gegen Jakob Augstein, den Spiegel-Erben, Verleger und Chefredakteur der Wochenzeitung Der Freitag. Im März 2016 war dort Reskis Artikel Die Bosse mögen’s deutsch erschienen, in dem sie unter anderem über einen Prozess schrieb, den ein italienischer Geschäftsmann aus Erfurt gegen eine Mafia-Dokumentation des MDR erfolgreich angestrengt hatte, in der er sich als mutmaßliches Mafiamitglied dargestellt wähnte. In ihrem Artikel nannte Reski den Gastwirt beim Namen – im Glauben, es handele sich um zulässige Gerichtsberichterstattung. Dennoch verklagte er wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte zunächst Reski persönlich und dann den Freitag, der den Artikel daraufhin von seiner Website nahm und seine Autorin – entgegen den Gepflogenheiten der Medienbranche – mit den juristischen Scharmützeln alleinließ.

Nicht genug damit, dass der in seinen Kolumnen auf Spiegel Online stets so kämpferische Augstein der freien Investigativjournalistin Reski den Rechtsschutz versagte; in diversen Tweets und Stellungnahmen zog er die Seriosität ihrer Arbeit prinzipiell in Zweifel. Gegen fünf dieser Äußerungen klagte sie, drei davon darf Augstein nun nicht mehr wiederholen. Der Schaden freilich bleibt: Zum einen muss Reski den größeren Teil der Gerichtskosten tragen, zum anderen darf Augstein zum Beispiel mit Blick auf die Autorin weiter behaupten, Redaktionen seien »keine Rechtsschutzversicherung für mangelhafte Recherche«. Auch wenn Petra Reski gegen das Urteil Berufung einlegen wird – welcher Journalist wird sich nun an einen Artikel zum Thema Mafia wagen, wenn selbst namhafte Verleger das damit unweigerlich verbundene Risiko scheuen und sich beim geringsten Gegenwind von ihren Autoren distanzieren?

Anderer Art ist das Dilemma, das ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg illustriert. Diesmal geht es um Petra Reskis Sachbuch Mafia. Von Paten, Pizzerien und falschen Priestern aus dem Jahr 2008. Auch dagegen hatte ein italienischer Geschäftsmann geklagt, weil er sich zu Unrecht als »mutmaßliches Mitglied der ’Ndrangheta«, der kalabrischen Mafia, bezeichnet sah.

Über einen solchen Verdacht darf berichtet werden, wenn er sich auf einen »Mindestbestand an Beweistatsachen« stützen kann. Als solche nannte Reski in ihrem Buch unter anderem interne Berichte des Bundeskriminalamts; auf dem Weg durch diverse Instanzen brachte sie zudem weitere Akten sowie eidesstattliche Versicherungen italienischer Ermittler bei. Der zweithöchste italienische Anti-Mafia-Ermittler bot sogar an, selbst vor einem deutschen Gericht die Verstrickungen des Klägers zu bezeugen.

Allein: All dieses Material wurde von der deutschen Justiz nicht als sogenannte privilegierte Quelle akzeptiert. Eine Beschwerde dagegen beim Bundesverfassungsgericht wurde abgewiesen; Reskis Verlag Droemer Knaur (der seiner Autorin, anders als Augstein, in dem jahrelangen Verfahren die Treue hielt) schwärzte die entsprechenden Stellen im Buch, zahlte an den Geschäftsmann 10 000 Euro Schadensersatz – und rief schließlich das oberste europäische Gericht an. Hier wurde nun nicht mehr der konkrete Fall verhandelt; im Verfahren von Reskis Verlag gegen die Bundesrepublik Deutschland ging es um eine übergeordnete Frage: Hat die deutsche Justiz mit ihren Urteilen in dieser Sache das Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt?

Sechs der sieben Richter sagen: Nein. Als Quellen der Berichterstattung akzeptieren auch die Straßburger Richter – wie zuvor ihre deutschen Kollegen – nur offizielle, für die Öffentlichkeit gedachte Stellungnahmen einer ermittelnden Staatsanwaltschaft oder rechtskräftige Urteile. Das heißt: BKA-Berichte und andere interne Dokumente reichen demnach nicht aus, um über den Verdacht mafiöser Umtriebe unter Nennung von Klarnamen berichten zu können.

Der Gedanke dahinter ist durchaus nachvollziehbar: Der Persönlichkeitsschutz ist ein hohes Gut; ein Verdacht wird schnell in die Welt gesetzt, und schon eine anonyme Anzeige kann zu einer Aktennotiz bei den Ermittlungsbehörden führen, die aber noch nicht automatisch als Quelle taugt. Will man solche Interna dennoch nutzen – und ohne sie ist investigativer Journalismus schlechterdings unmöglich –, muss der Betroffene vor Veröffentlichung seines Namens mit den Erkenntnissen konfrontiert und seine Stellungnahme eingeholt werden. Dies haben die europäischen Richter nun noch einmal ausdrücklich betont.

Im Falle einer Berichterstattung über die Mafia mutet diese Rechtsprechung freilich einigermaßen weltfremd an. Soll eine freie Autorin ohne die Rückendeckung einer großen Redaktion das erwartbare Dementi einholen, damit ihr demnächst aufgelauert und gedroht wird, wie es Petra Reski schon widerfahren ist? Immerhin eine Richterin des EuGH mochte sich diesem unbedingten Vorrang des Persönlichkeitsschutzes vor dem Recht auf freie Meinungsäußerung nicht anschließen. Vielleicht liegt es daran, dass Nona Tsotsoria aus Georgien kommt und dort ihre eigenen Erfahrungen mit mafiösen Strukturen gemacht hat. In ihrem abweichenden Votum zum Urteil ihrer Kollegen erachtet sie interne Berichte durchaus als offizielle Quellen und bedauert »diese beunruhigende Abweichung von der gängigen Auffassung der Rechtsprechung zutiefst«.

In Italien, wo Petra Reski seit Jahrzehnten lebt, ist die Rechtslage aufgrund der Erfahrungen im Anti-Mafia-Kampf in vielen Bereichen anders. Zum Beispiel ist dort schon die bloße Zugehörigkeit zur Mafia ein Straftatbestand. Zudem hat man zur Verhinderung von Geldwäsche die Beweislast umgekehrt: Wer große Mengen Bargeld besitzt, muss deren Herkunft erklären können – in Deutschland dagegen müssen die Ermittlungsbehörden nachweisen, dass das Geld eventuell aus illegalen Geschäften stammt. Bei der Berichterstattung ist es im Heimatland der Cosa Nostra erlaubt, unter Nennung der Namen aus allen verfügbaren Quellen zu zitieren; dazu gehören auch die Protokolle der vielen Abhöraktionen, die in diesem Umfang in Deutschland nie genehmigt würden, ohne die aber der Kampf gegen die Clans kaum möglich ist. (Dass diese Praxis auch ihre Schattenseiten hat und vollkommen Unbeteiligte in Ermittlungsakten auftauchen können, ist unbestritten.) Natürlich klagen auch in Italien mutmaßliche Mafiosi gegen die Berichterstattung über sie. Aber ihr sei kein einziger Fall bekannt, in dem ein Journalist mit internen Quellen vor Gericht unterlegen wäre, sagt Petra Reski.

Um sich die weitere Auseinandersetzung mit Augstein und dem Erfurter Geschäftsmann überhaupt leisten zu können, hat sie ein Crowdfunding veranstaltet; 262 Unterstützer brachten binnen Kurzem 20 000 Dollar auf. Aber selbst die werden nicht reichen, sollte der Ostitaliener mit seiner jüngsten Schadensersatzforderung erfolgreich sein: Er verlangt 25 000 Euro – mehr als genug, um eine freie Journalistin endgültig mundtot zu machen und viele ihrer Kollegen gleich mit. Verhandelt wird darüber im Februar.

Petra Reski hat aus den Querelen einen gleichermaßen beunruhigenden wie befreienden Schluss gezogen: Sie ist mit ihrer Arbeit ins Reich der Fiktion ausgewandert und schreibt über die Mafia nur noch in Romanform. Das ist schade, weil es eine Niederlage für die Meinungs- und Pressefreiheit bedeutet und Reskis Hartnäckigkeit in diesem journalistischen Feld fehlen wird. Aber es ist auch schön, weil es mittlerweile drei fesselnde Romane über die Staatsanwältin Serena Vitale gibt. Darin stehen mehr wahre Begebenheiten über die Mafia, als in einer Zeitung je geschrieben werden könnten. Geklagt hat gegen diese Bücher noch niemand.

Ein Kommentar

  1. „Aber es ist auch schön, weil es mittlerweile drei fesselnde Romane über die Staatsanwältin Serena Vitale gibt.“

    So ist es.

    Kurt R. Noll

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